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Winterreifenpflicht auch für motorisierte Zweiräder 

Hinweise der Polizei - Bußgelder bis 120 Euro möglich -

 

Die neue gesetzliche Regelung zur Winterreifenpflicht vom 4. Dezember vergangenen Jahres wirft bei Motorradfahrern immer wieder Fragen über die Gültigkeit dieser Verordnung bei motorisierten Zweirädern auf. Aus diesem Grund weist die Polizeidirektion Friedrichshafen darauf hin, dass sich diese Winterreifenpflicht auch auf sämtliche motorisierte Zweiräder erstreckt. Sowohl Mofafahrer als auch die Benutzer von Motorrollern bis hin zu schweren Motorrädern müssen für Fahrten bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen ausgerüstet sein. Als Winterreifen gelten - wie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen - auch hier alle  Reifen die mit M+S- oder mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke gekennzeichnet sind sowie Ganzjahresreifen. Diese sind auf motorisierte Zweiräder bei den beschriebenen Witterungsverhältnissen auf allen Rädern zu montieren. Neben Sommerreifen sind auch grobstollige Enduro-Reifen, die nicht über die entsprechende Kennzeichnung verfügen, als nicht geeignet anzusehen. Ungeachtet des Umstandes, ob für die betreffenden Fahrzeuge überhaupt Winter- oder Ganzjahresreifen im Handel erhältlich sind, ist bei Verstößen mit folgenden Bußgeldern zu rechnen:

Fahren ohne Winterreifen…

… bei oben genannten Wetterverhältnissen:                      40 Euro

… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer:              80 Euro

… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:              100 Euro

… und Verursachung eines Verkehrsunfalls:                          120 Euro.