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Vorsicht bei "Offiziellen Gewinnbenachrichtigungen"... 

Tipps der Polizei

 

„Offizielle Gewinn-Mitteilung“, „Festsetzung des nachträglichen Gewinnübergabetermins“, „Letzter Termin zur Auszahlung des 3. Preises“… 

Werbesendungen solchen oder ähnlichen Inhalts landen seit vielen Jahren regelmäßig auch in den Briefkästen von Bürgrinnen und Bürgern im Bodenseekreis. Eine solche  „Offizielle Gewinnbenachrichtigung“ wurde gerade in den letzten Tagen wieder per Post zahlreichen Adressaten im  Kreisgebiet zugestellt.

Wie schon vielfach in der Vergangenheit, bedienen sich kommerzielle „Gewinnspielbetreiber“ immer wieder dieser altbekannten Masche, um an das Geld ihrer oftmals gutgläubigen Opfer zu gelangen. Entweder werden die Angeschriebenen auf eine kostenpflichtige Servicenummer hingewiesen, die gewählt werden muss, um sich den „Gewinnanspruch“ sichern zu können, oder sie werden nach Anmeldung mittels einer diesen Mitteilungen beigefügten Postkarte mit Bussen zu Verkaufsveranstaltungen gefahren, wo die Übergabe des Gewinns angeblich stattfinden soll.   

Vor lauter Freunde über den versprochenen Gewinn lassen die Betroffenen oftmals jede Vorsicht außer Ach und nehmen – wie in der Mitteilung gefordert – Kontakt auf, um sich den vermeintlichen Gewinn nicht entgehen zu lassen. Dabei hatte sich mach einer der „glücklichen Gewinner“ in der Vergangenheit nicht einmal an einem Gewinnspiel beteiligt. In minutenlangen Warteschleifen werden die Anrufer dann mit Bandansagen hingehalten. Das böse Erwachen erfolgt dann spätestens mit Erhalt der nächsten Telefonrechnung.

In anderen Fällen werden gutgläubige Teilnehmer an einem vereinbarten Treffpunkt in Bussen abgeholt und zu einem ihnen unbekannten Ort gefahren. Dort entpuppt sich die versprochene „Gewinnübergabe“ dann als Verkaufsveranstaltung, bei denen von Verkaufsprofis Waren oder Dienstleistungen zu völlig überhöhten Preisen angeboten werden.  

Die Polizeidirektion Friedrichshafen rät deshalb Empfänger derartiger „Gewinnmitteilungen“ zur Vorsicht. Bereits bei genauerer Inaugenscheinnahme dieser Mitteilungen sind oftmals schon erste Hinweise auf die Absicht des Absenders erkennbar. Wird eine Busfahrt oder ein Treffen mit weiteren „Gewinnern“ in einem Hotel oder einem Lokal angekündigt, sollten die Teilnehmer mit einer Verkaufsveranstaltung rechnen. Und muss der versprochene Gewinn per Telefon angefordert werden, sind hierzu meist teure 0900-Telefonnumern genannt. Vor einer übereilten Kontaktaufnahme mit den Absendern ist im Zweifelsfall die Heranziehung eines Angehörigen oder einer sonstigen Person des Vertrauens ratsam. Darüber hinaus können Informationen hierzu auch bei der Polizeilichen Beratungsstelle unter Tel. 07541/701-1510 eingeholt werden.