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Vorsicht bei überraschender "Erbschaft" 

Tipps und Hinweise der Polizei

 

Offensichtlich grenzenlos scheint die Phantasie findiger Betrüger zu sein wenn es ihnen darum geht, an das Geld ihrer oftmals gutgläubigen Opfer zu gelangen. So erhielten dieser Tage  etliche Bewohner im Bodenseekreis eine Mitteilung per Fax, wonach sie als Erbe eines in Großbritannien verstobenen Angehörigen ausfindig gemacht werden konnten. Zwecks Abwicklung der für den Antritt der Erbschaft  in Höhe von 7,5 Mio. Euro erforderlichen Formalitäten werden die angeschriebenen Personen aufgefordert, sich per Telefon, Fax oder E-Mail mit dem Absender des Briefes, einem gewissen Mr. Donald Lancelot, in Verbindung zu setzen.  

Ob in diesen aktuellen Fällen tatsächlich eine Erbschaft vorliegt, ist äußerst fraglich. Vielmehr soll mit diesen Schreiben das Interesse der angeblichen Erben geweckt werden, von denen dann vermutlich Vorauszahlungen eingefordert werden, um diese „Erbschaft“ antreten zu  können. Und dieser „Erbe“ wird nach geleisteten Vorauszahlungen vermutlich nichts mehr von dem Verfasser des Briefes hören, geschweige denn eine „Erbschaft“ ausbezahlt bekommen.

Sollten die Adressaten dieser Schreiben dennoch von der Echtheit der Mitteilung überzeugt sein und Kontakt mit dessen Verfasser aufnehmen, so rät die Polizei dringend davor ab, Vorauszahlungen zu leisten.  Denn dieses Geld dürfte vermutlich unwiederbringlich verloren sein.

Weitere Informationen, wie man sich vor Betrügereien schützen kann, sind über das Internet unter www.polizei-beratung.de oder über die Polizeiliche Beratungsstelle der Polizeidirektion Friedrichshafen, Tel. 07541/7010, erhältlich.