Fahrradunfälle
Im vergangenen Jahr hat die Polizei im Bodenseekreis 300 (2007: 321) Verkehrsunfälle aufgenommen, an denen Fahrradfahrer beteiligt waren. Hierbei wurden 208 (218) Radfahrer leicht und 65 (74) schwer verletzt. Wie die Unfallzahlen insgesamt, ging damit auch die Zahl der verletzen Radfahrer um etwa 6,5 % zurück. Erfreulicher Weise wurde im vergangenen Jahr kein Radfahrer tödlich verletzt, nachdem 2007 noch vier Radler zu Tode gekommen waren. So positiv die Entwicklung bei den Unfallzahlen und den verletzten Fahrradfahrern auch ist, hat sich dies auf die Gesamtzahl der bei Unfällen mit Fahrradbeteiligung verletzten Personen mit 298 (2007: 302) nicht in gleichem Maße ausgewirkt. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf die Zunahme der Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern von 5 auf 19 zurückzuführen, bei denen erheblich mehr Fußgänger als 2007 verletzt wurden.
Ursachen
Die häufigsten Unfallursachen mit beteiligten Radfahrern sind auf Vorfahrts- und Vorrangsverletzungen durch Autofahrer an Einmündungen, Kreuzungen sowie Grundstücksausfahrten (126 von 300 Unfällen) zurückzuführen. Dem gegenüber ist allerdings auch festzustellen, dass 206 der 300 Unfälle durch die beteiligten Radfahrer selbst oder zumindest mit verursacht wurden. Hierbei stellt insbesondere das Fahren auf der falschen Fahrbahnseite mit 69 Unfällen das Hauptproblem dar. Dieses Fehlverhalten führt sehr oft dazu, dass Fahrradfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen werden. Daneben sind Vorfahrts- und Vorrangsverletzungen durch Radfahrer selbst (30 Unfälle) sowie nicht angepasste Geschwindigkeit (20 Unfälle) durch Radfahrer die vorherrschenden Ursachen. Erwähnenswert sind außerdem die Anteile von Unfällen aufgrund von Alkoholbeeinflussung, sonstiger körperlicher oder geistiger Mängel (15 Unfälle) sowie im Zusammenhang mit Beleuchtungsmängeln (8 Unfälle).
Aufklärung und Überwachung
Fahrradunfälle sind fast immer auch Unfälle mit verletzten Personen. Die Polizeidirektion Friedrichshafen engagiert sich daher mit ihren Partnern in der Prävention ebenso wie in der Verkehrsüberwachung, auch die Zahl dieser Verkehrsunfälle und deren Folgen zu verringern.
Die Präventionsarbeit zielt darauf ab, richtiges Verkehrsverhalten zu vermitteln und zu verfestigen. Ein wesentliches Element dieser Arbeit ist das Angebot der Jugendverkehrsschule, bei der die Grundschüler im Bodenseekreis die Radfahrausbildung absolvieren und lernen, sich sicher mit dem Fahrrad im Verkehr zu bewegen. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist unbestritten, hängt aber auch maßgeblich davon ab, wie sich das Erlernte in der Zeit nach der Jugendverkehrsschule verfestigt. Hier sieht die Polizei alle Verkehrsteilnehmer in der Pflicht. Erwachsene sind aufgefordert, selbst vorbildliches Verhalten im Verkehr zu zeigen. Eltern sollten dafür Sorge tragen, dass die Ausrüstung des Nachwuchses vorschriftsmäßig und verkehrssicher ist. Ein verkehrsgerechtes Fahrrad hat mit vollständiger und funktionierender Beleuchtungseinrichtung sowie betriebsbereiten Bremsen ausgerüstet zu sein. Zusätzlich empfiehlt die Polizei das Tragen auffälliger Kleidung oder Accessoires und zur Verhinderung schwerer Kopfverletzungen eines geeigneten Fahrradhelmes.
Die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen der Polizeidirektion Friedrichshafen umfassen auch Kontrollen des Fahrradverkehrs mit dem Hauptaugemerk auf besonders problematische Verstöße. So wurden 2008 nahezu 3.000 Fahrradfahrer und -fahrerinnen kontrolliert, wobei 1.628 Verstöße festzustellen waren. Häufigste Beanstandungsgründe waren das Fahren ohne Licht – nicht vorhanden oder nicht eingeschaltet in 669 Fällen, das Benutzen der falschen Fahrbahnseite (524) sowie falsches Verhalten gegenüber Fußgängern, auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen und an Fußgängerüberwegen (339).
Auch 2009 wird die Polizei im Bodenseekreis ein Augenmerk auf den Radverkehr richten.
In diesem Zusammenhang weist die Polizeidirektion darauf hin, dass die jüngsten Änderungen im Bußgeldkatalog zum 01.02.2009 nicht nur für Kraftfahrzeuglenker sondern auch für Radfahrer zum Teil erhöhte Bußgelder mit sich gebracht haben. So sind nun z. B. bei Rotlichtverstößen oder bei falschem Verhalten gegenüber Fußgängern an Fußgängerüberwegen neben einem erhöhten Bußgeld auch Punkte im Verkehrszentralregister fällig. Für das Überqueren eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke sieht die Vorschrift für Radfahrer (und auch für Fußgänger) sogar ein Bußgeld von 350 Euro und 4 Punkte im Verkehrszentralregister vor.
Beim Punktekonto macht es keinen Unterschied, wie diese Eintragungen zustande gekommen sind. Daher kann sich dies beim Beantragen einer Fahrerlaubnis und auch für Inhaber einer solchen einschneidend negativ auswirken. Bei einer Fahrerlaubnis auf Probe hat dies regelmäßig die Anordnung zur kostenpflichtigen Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge.