Risikogruppe Junge Fahrer
Durch und für Fahranfänger im Alter von 18 – 24 Jahren besteht ein erheblich erhöhtes Unfallrisiko. Während der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung im Bodenseekreis nur 8,1 % (Stand 2007) beträgt, waren junge Fahrer an 622 von 2416 der ausgewerteten Verkehrsunfälle – und damit zu einem Viertel – beteiligt. Deutlich mehr als die Hälfte davon (377) wurden von Verkehrsteilnehmern dieser Altersgruppe selbst verursacht. Auffallend und seit Jahren unverändert ist festzustellen, dass der Anteil der jungen Fahrer mit steigender Unfallschwere noch zusätzlich zunimmt, wie die nachstehende Übersicht verdeutlicht.
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Junge Fahrer als Verursacher |
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Verursacher von Unfällen
insgesamt |
377 |
von |
2416 |
= |
15,60% |
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von Unfällen mit
Personenschaden |
183 |
von |
900 |
= |
20,33% |
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leichtverletzte |
176 |
von |
896 |
= |
19,64% |
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schwerverletzte |
65 |
von |
253 |
= |
25,69% |
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Getötete |
5 |
von |
17 |
= |
29,41% |
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Alkoholunfälle |
32 |
von |
115 |
= |
27,83% |
Unfallursachen
Hauptursachen bei durch junge Fahrer verursachten Unfällen waren 2008 zu schnelles Fahren mit einem Anteil von 31,3 % und Vorfahrtsmissachtungen mit 30,2%. Dritthäufigste Ursache war zu dichtes Auffahren mit 12,2 %. Die Polizei sieht in diesen Verstößen durchaus Hinweise auf alterstypische Verhaltensweisen und Schwächen wie z. B. mangelndes Fahrkönnen, Selbstüberschätzung und Imponiergehabe. Zwei Drittel der jungen Unfallverursacher sind übrigens männlichen Geschlechts.
Aus diesen Gründen sind junge Fahrer besonders im Fokus polizeilicher Maßnahmen zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen. Mit Aufklärungsveranstaltungen an weiterführenden und beruflichen Schulen wird diese Zielgruppe angesprochen und erhält Tipps für die sichere Verkehrsteilnahme.
Darüber hinaus setzt die Polizei aber auch auf Verkehrsüberwachung. Bei zielgerichteten Maßnahmen im Jahr 2008 kontrollierten die Beamten annähernd 2.400 Fahrzeuge und stellten hierbei 564 Verstöße fest. So wurden 188 junge Fahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, 74 wegen Alkohol am Steuer und 57 wegen Fahren unter Drogeneinfluss zur Anzeige gebracht. 15 Führerscheinneulinge fielen auf, weil sie das seit 01.08.2007 bestehende absolute Alkoholverbot für Fahranfänger nicht eingehalten haben. Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs zum 1. Februar 2009 sind die Regelsätze für die Bußgelder bei Alkohol- und Drogenverstößen verdoppelt worden. So werden nun bei Nichtbeachtung des absoluten Alkoholverbots für Fahranfänger ein Bußgeld von 250,- Euro und für Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss mindestens 500,- Euro fällig.
Polizeichef Wolfsturm: „Die Polizei wird in der Verkehrsüberwachung nicht nachlassen und auch weiterhin Verkehrskontrollen durchführen. Neben der Geschwindigkeitsüberwachung haben die Verkehrsteilnehmer auch mit regelmäßigen Alkohol- und Drogenkontrollen zu rechnen. Wir sind zuversichtlich, dass diese Maßnahmen in Verbindung mit den empfindlicheren Strafen Wirkung zeigen werden.“
Die hohe Zahl der ertappten Fahrer unter Drogeneinfluss ist ein Hinweis darauf, dass die Einnahme von illegalen Drogen bei jungen Erwachsenen Besorgnis erregend häufig zum normalen Verhalten gehört. Die Polizei weist darauf hin, dass Drogenkonsum nicht nur für den Fahrer eines Fahrzeugs negative Konsequenzen nach sich zieht. Liegen Anhaltspunkten dafür vor, dass eine Person harte Drogen wie Heroin oder Kokain oder regelmäßig Marihuana konsumiert, werden diese Erkenntnisse grundsätzlich der Führerscheinstelle mitgeteilt. Diese kann für Führerscheinbesitzer oder –bewerber eine medizinisch-psychologischen Untersuchung anordnen und bei entsprechenden Feststellungen die Fahrerlaubnis entziehen oder versagen.
Begleitetes Fahren
Zum 01.01.2008 wurde in Baden-Württemberg das sogenannte „Begleitete Fahren – Führerschein ab 17“ eingeführt. Aussagen zu Auswirkungen dieses Modells auf die Unfallauffälligkeit der jungen Fahrer sind derzeit noch nicht möglich und bedürfen einer landesweiten Untersuchung. Den bisher vorliegenden Erfahrungen anderer Staaten und Bundesländer zufolge, sind allerdings positive Effekte zu erwarten. Für den Bodenseekreis lässt sich anhand der Unfallstatistik jedenfalls konstatieren, dass bislang kein Verkehrsunfall mit einem jungen Fahrer registriert wurde, der von dieser Möglichkeit, schon vor dem 18. Geburtstag die Fahrerlaubnis zu erwerben, Gebrauch gemacht hat.