Mit den nun spürbar kürzer werdenden Tagen und der damit früh hereinbrechenden Dunkelheit häufen sich die Situationen, in denen Radfahrer und Fußgänger im öffentlichen Straßenverkehr schlecht erkennbar und deshalb besonders unfallgefährdet sind. Dennoch werden oftmals nur aus reiner Bequemlichkeit die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern nicht in Betrieb genommen bzw. nicht mitgeführt oder sie sind einfach nicht funktionsfähig. Dabei sind die technischen Voraussetzungen für gutes Licht am Drahtesel längst gegeben. Scheinwerfer und Rückleuchten die auch im Stand noch Licht spenden und leicht laufende Nabendynamos, die auch bei Regen und Schnee sicher funktionieren, sind seit Jahren Stand der Technik. Ungeachtet dessen kommen viele Radfahrer als reine “Dunkelmänner” daher. Ohne Scheinwerfer vorn und ohne Rücklicht, weil die Anlage defekt ist oder weil das Rad sich mit eingeschaltetem Dynamo etwas schwerer treten lässt. Oft fehlen lebenswichtige Rückstrahler – rot hinten, gelb in den Pedalen und als Seitenstrahler in den Speichen, zusätzlich weiß vorne. Dieses verkehrswidrige Verhalten führt zwangsläufig zu erheblichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer. Viele Pedaleure vergessen dabei offensichtlich, dass sie neben Fußgängern zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern zählen und über keine “Knautschzone” verfügen. Sie sollten deshalb mit der “Sicherheit ihres Drahtesels” wie auch der Einhaltung der Verkehrsregeln im eigenen Interesse nicht allzu großzügig umgehen.
Vorhandene Beleuchtungseinrichtungen sind bei entsprechenden Lichtverhältnissen unbedingt einzuschalten. Neben der Einhaltung der geltenden Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr empfiehlt die Polizei Radfahrern, aber auch Fußgängern, das Tragen gut sichtbarer, farbiger und nach Möglichkeit auch reflektierender Kleidung. Diese sorgt zusätzlich dafür, dass sie für Autofahrer aus genügender Entfernung erkennbar sind. Fahrradfahrer, die sich einen lässigen Umgang mit den Regeln angewöhnt haben oder gar denken, sie könnten sich ihre eigene “Ordnung” schaffen, leben gefährlich. Auch mit dem Fahrrad begangene Verkehrsverstöße ziehen Verwarnungs- oder Bußgelder nach sich. Grobe Verstöße können sogar zu Punkten in Flensburg führen, selbst bei Verkehrsteilnehmern, die noch gar keinen Führerschein haben. Dies kann dazu führen, dass den Betroffenen eine Sperre aufgebrummt und ihnen die begehrte Fahrerlaubnis erst zu einem späteren Zeitpunkt erteilt wird.
Die Polizei wird in nächster Zeit im gesamten Kreisgebiet ein verstärktes Augemerk auf die Einhaltung der Beleuchtungsvorschriften und der Verkehrsregeln durch die Radfahrer sowie dem technischen Zustand ihrer fahrbaren Untersätze richten und festgestellte Verstöße entsprechend ahnden. Auf der anderen Seite ist auch den Kraftfahrern anzuraten, den saisonbedingten Witterungsverhältnissen mit entsprechender Aufmerksamkeit und vor allem mit angemessenem Geschwindigkeitsverhalten Rechnung zu tragen.