Mit Eröffnung der Fußball-WM 2010 am kommenden Samstag ist auch die Polizei im Bodenseekreis auf Public-Viewings, Autokorsos und Siegesfeiern von Fußballfans eingestellt. Aus den Erfahrungen vorangegangener sportlicher Großereignisse , insbesondere der Fußball-WM vor vier Jahren im eigenen Land und der Fußball-EM vor zwei Jahren, rechnen die Einsatzkräfte mit spontanen Siegesfeiern und Autokorsos, bei denen es im Überschwang der Freude oft zu gefährlichen Situationen kommt. Gegen ausgelassenes Feiern hat die Polizei nichts einzuwenden, jedoch finden Autokorsos nicht in rechtsfreien Räumen statt. Die Polizei wird sie in Absprache mit den Ordnungsämtern in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten und des konkreten Verlaufs tolerieren, sollten sich jedoch aus den Verhaltensweisen der Teilnehmer Eigen- oder Fremdgefährdungen ergeben, werden die Beamten einschreiten. Hierzu zählen z.B. das Herauslehnen aus fahrenden Autos, das Mitfahren ohne jede Sicherung auf Kofferraumdeckeln oder das Zufahren auf einzelne Personen oder Personengruppen. In gleichem Maße aber gilt es aber auch, die durch Autokorsos verursachten Folgeerscheinungen, wie Ruhestörungen oder Verkehrsbehinderungen, auf ein Mindestmaß zu beschränken. So werden die Polizei und die Ordnungsämter konsequent verkehrslenkende Maßnahmen durchsetzen, um die übermäßige Beeinträchtigung sensibler Objekte wie z.B. Krankenhäuser oder Seniorenheime zu verhindern. Darüber hinaus werden die Einsatzkräfte aber auch die Belange der Verkehrssicherheit gewährleisten. Denn durch blockierte Straßen wären auch Rettungsfahrzeugen im Notfall gezwungen, mit entsprechendem Zeitverlust Umwege zu ihren Einsatzorten in Kauf zu nehmen. Aus diesem Grund appelliert die Polizei an alle feiernden Fußballfans, trotz ihrer verständlichen Freude die Blockade von Straßen und Kreuzungen zu unterlassen. Nicht tatenlos zusehen werden die Einsatzkräfte, sollte es - wie schon bei der EM 2008 – über einen längeren Zeitraum zu vollständigen und mutwilligen Blockaden ganzer Straßenkreuzungen oder Kreisverkehre durch die Teilnehmer von Autokorsos kommen.
Auch werden diese Autokorsos zum Schutz der Bevölkerung von hierdurch ausgehenden Ruhestörungen und auch der damit einhergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen zeitlich nicht unbegrenzt geduldet, sondern – entsprechend der örtlichen Gegebenheiten – nach einer gewissen Zeit aufgelöst.
Null Toleranz wird die Polizei gegenüber Kraftfahrzeuglenkern zeigen, die sich unter der Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln hinter die Steuer ihrer Autos setzen. Mit derselben Konsequenz werden die Beamten auch gegen Personen einschreiten, die bei öffentlichen Veranstaltungen durch Pöbeleien oder Provokationen die öffentliche Sicherheit stören oder Straftaten begehen.