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Alkohol bei Minderjährigen im Fokus der Polizei 

 
 

In der bisherigen Fasnetszeit wurden von der Polizei wiederholt Minderjährige angetroffen oder aufgegriffen, die erheblich alkoholisiert waren. Oft waren auch Kinder darunter, die derart betrunken waren, dass sie sich nicht mehr auf den Beinen halten konnten.

Neben der erhöhten Selbstgefährdung, denen Betrunkene ausgeliefert sind und somit auch eine höhere Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass sie Opfer von Straftaten werden, lassen sich Alkoholisierte auch schneller provozieren. Die Hemmschwelle für Sachbeschädigungen und Körperverletzungen, die sich nicht selten auch gegen Polizeibeamte richten, sinkt unter Alkoholeinfluss um ein Vielfaches. Steigende Zahlen bei Kindern und Jugendlichen, die mit einer Alkoholintoxikation ins Krankenhaus eingeliefert werden müssen, sind auch im Bodenseekreis zu beobachten. Dass diese Erscheinungen nicht nur auf die „Närrische Zeit“ beschränkt sind, zeigen entsprechende Vorfälle in der übrigen Zeit.

Dabei muss angemerkt werden, dass die Zusammenarbeit mit den Narrenvereinen hervorragend klappt. Hier werden in teils vorbildlicher Art und Weise Vorkehrungen getroffen, um die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen im größtmöglichen Maß zu verwirklichen. Ein großes Problem stellt das „Warm up“ oder „Vorglühen“ mit  branntweinhaltigen Getränken dar. Minderjährige kommen so bereits angetrunken zu einer Veranstaltung.

Aber nicht nur diese Entwicklungen konnte die Polizei in den letzten Jahren beobachten. Immer öfter wurde festgestellt, dass sich Eltern nicht mehr in dem Maß um ihre Sprösslinge kümmern, wie man sich das von verantwortungsbewussten Erziehungsberechtigten wünschen würde. Teilweise wissen diese nicht, was ihre Kinder in der Freizeit tun oder wo sie sich aufhalten. In jüngster Zeit wurden sogar Polizeibeamte von Eltern an der Haustüre auf das Übelste beleidigt, als sie den total betrunkenen Nachwuchs nach Hause brachten.

Und noch ein weiteres Thema beschäftigt derzeit die Polizei: „Mit der Tube in der Hand werden alle Blicke auf Dich gerichtet sein. Und eines ist sicher: die Neugier siegt und Du wirst eine Menge Leute kennen lernen“.

Mit diesem Slogan wird im Internet für Getränke in Tuben geworben, die jüngst bei einer Fasnetsveranstaltung im Bodenseekreis verkauft wurden.

Bislang ging man davon aus, dass es in Tuben allenfalls Zahnpasta oder Senf zu kaufen gibt, aber es geht auch anders. Ein Hersteller aus Österreich  hat hier wohl eine Marktlücke entdeckt und versucht junge Leute für die Tuben zu begeistern. Die Tuben gibt es in 50- oder 190-ml-Größen und enthalten Wodka mit verschiedenen Geschmacksrichtungen wie beispielsweise Erdbeere, Lemon oder Cranberry. Die Tatsache, dass in den Wodka-Tuben 10,5 bzw. 11,8 % Alkohol enthalten sind, ruft natürlich die Jugendschützer auf den Plan: die Tuben dürfen nämlich nicht an unter 18-Jährige verkauft oder abgegeben werden.

Zudem unterliegen die Tuben in Deutschland der Branntweinsteuer (26 Cent pro Tube) und es handelt sich bei dieser Art der Verpackung um eine „Einweggetränkeverpackung“, die nach der Verpackungsordnung pfandpflichtig ist. Verstöße dagegen richten sich nach der Verpackungs- und Abgabenordnung (VerpackungsVO, Krs/AbfG und Abgabenordnung).

Ob die Tuben beim Zielpublikum eine ähnliche Wirkung erzielen wie die damals bunten und peppig aufgemachten Alkopops, bleibt abzuwarten. Jedenfalls wird mit diesen Tuben ein erneuter Versuch unternommen, mit scheinbar pfiffigen Ideen bei entsprechenden Events junge Menschen als Alkoholkonsumenten zu gewinnen.

Aus all den dargestellten Gründen wird die Polizei nicht nur zur Fasnetszeit  verstärkt auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achten und hofft hierbei auf die Unterstützung der Eltern sowie der Festveranstalter, damit möglichst viele Minderjährige vor den Gefahren des Alkohols geschützt werden können.